Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
der 85d innenarchitektur GmbH

1. Gemeinsame Bestimmungen

1.01 Anwendung
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der 85d innenarchitektur GmbH und ihrer Kunden Anwendung. Die Gültigkeit ist wirkt automatisch bei einer Auftragserteilung an die 85d innenarchitektur GmbH Die Zusammenarbeit basiert auf partnerschaftlichem Denken, Fairness, Respekt, Transparenz und einem konstruktiven Dialog. Die 85d erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedür-fen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts-bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Hiervon abweichende Bestimmungen, insbesondere AGB des Kunden, sind nur verbindlich, sofern sie dem Erfordernis der Schriftlichkeit entsprechen und von einem zeich-nungsberechtigten Vertreter der 85d schriftlich genehmigt worden sind. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website der 85d innenarchitektur GmbH, www.85d.ch, öffentlich einsehbar. Auf Verlangen werden diese dem Kunden auf dem Postweg zugestellt.

1.02 Geheimhaltung und Sorgfaltspflicht
Die 85d innenarchitektur GmbH behandelt die Informationen, die ihr im Rahmen der übertragenen Aufträge und Projekte bekannt werden, vertraulich. Auf Kundenwunsch werden Vereinbarungen zur Geheimhaltung unter-schrieben. 85d verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt.

1.03 Offerten & Auftragsbestätigung
Die 85d innenarchitektur GmbH erstellt ihre Offerten auf der Grundlage der ihr überlassenen Briefings, Vorlagen, Spezifizierungen und Daten. Soweit die 85d eine Offerte aufgrund ungenauer, unvollständiger Vorgaben erstellen muss, sind die darin genannten Preise als reine Richtpreise zu verstehen. Preise für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot. Unbefristete Offerten haben, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, während maximal 60 Tagen Geltung. Eine Offerte wird für die 85d erst nach der durch den Kunden schriftlichen Zusage per Mail oder unterschriebenen Auftragsbestätigung verbindlich. Bestellt der Kunde innerhalb eines Projektes zusätzliche Dienstleistungen (wie z.B. Muster, Modelle, Stundenaufwendungen, Transporte etc.), welche nicht offeriert wurden, werden diese in der Schlussrechnung nach effektivem Aufwand verrechnet. Ist in der Projektumsetzung deutlicher Mehraufwand von 10% des effektiven Auftragsvolumens erkennbar, wird der Kunde darüber rasch möglichst schriftlich informiert. Innert nützlicher Frist erhält der Kunde die Mehrkosten mittels einer schriftlich kommunizierten Kostenschätzung. Die Preisangaben zu Produkten und Positionen basieren auf dem aktuellen Informationsstand der Preiskataloge und Unternehmerofferten sowie der entsprechenden Beschreibung und Ausführung im Kostenvoranschlag. Falls sich Preiskataloge in der Zeit der Entscheidung ändern, ändern sich auch die Preise der Offerten. Dies ist in der Gültigkeit der Angebote hinterlegt.

1.04 Präsentationen und Projektanfragen
Für Pitchings und Wettbewerbsanfragen (Entwurfs- bzw. Konzept- Präsentationen) steht die 85d innenarchitektur GmbH eine angemessene Kostenvergütung zu. Diese Entschädigung ist vorab zu vereinbaren. Allgemeine Richtlinie ca. 10% des zu erwarteten Auftragsvolumens. Diese Entschädigung soll zumindest anteilsmässig den Personal- und Sachaufwand von Augenblick für die Erarbeitung der Präsentation (Skizzen, Beratung, Entwicklung, Handskizzen etc.) sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen, wie Prototypen und Muster, decken. Ist das mögliche Auftragsvolumen nicht bekannt, so liegt die Abgeltung erfahrungsgemäss für kleinere Ausarbeitungen im Rahmen von ca. 2'500 – 5'000.- Fr. exkl. MwSt. und für grössere Ausarbeitungen im Rahmen von ca. 5‘000 - 15‘000 CHF, exkl. MwSt. Der genaue Umfang ist vorab zu definieren und zu offerieren und hängt vom Kundenbriefing ab. Erhält die 85d innenarchitektur GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag und ist nichts anderes vereinbart, so bleiben alle Rechte und Leistungen bei der 85d. Die Unterlagen sind unverzüglich und vollständig zurückzugeben und dürfen durch den Anfrager nicht genutzt werden.
Mit der Bezahlung der Pitching Fee/Entschädigung wird kein Urheberrecht, Copyright oder Designrecht an den Kunden übertragen. Dies ist separat abzugelten. Der Kunde kann die Rechte der gezeigten Konzepte gegen Entgelt abkaufen.

1.05 Schriftliche Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss schriftlich (Brief/Mail/Fax) erfolgen und setzt immer automatisch voraus, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

1.06 Mitwirkungspflicht für den Kunden
Der Kunde unterstützt die 85d innenarchitektur GmbH bei der Erbringung der vereinbarten gewünschten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer schriftlicher Briefings, klarer Budgetvorgaben und Timings, von Instruk-tionen sowie Weiterleitung aller notwendigen Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht oder verspäteten Informationen seitens des Kunden wird dieser durch die 85d in Rechnung gestellt.

1.07 Rückzug Projekt und Projektabbruch und Projektverschiebung
Wird ein Projekt nach Auftragserteilung durch den Auftragsgeber ohne Verschulden der 85d innenarchitektur GmbH abgebrochen, verrechnet 85d alle aufgelaufenen Leistungen plus 20% vom offerierten Projektgesamt-volumen. Sind Produktionen am Laufen, so sind diese durch den Kunden vollumfänglich zu den offerierten Konditionen zu entschädigen. Müssen bei einer Projektverschiebung durch den Kunden Produktionen eingelagert werden, entstehen dem Kunden Mietkosten gegenüber der ausführenden Partei für den benötigten Lagerplatz. Diese betragen 21 CHF (exkl. MWSt.) pro Paletten Platz pro Monat. Dazu kommen noch die entstehenden Ein- und Auslagerungsaufwendungen sowie die Transporte.

1.08 Lieferbedingungen
Die 85d innenarchitektur GmbH trägt die Gefahr für Lieferungen, welche durch sie selbst oder durch ein von ihr beauftragtes Transportunternehmen erfolgen. Andere Lieferungsarten wie Selbstabholung oder Abholung durch Drittfirmen erfolgen auf die Gefahr des Empfängers/Kunden. Die Gefahr geht mit der Anlieferung der Verladung vom Transportmittel, bei Selbstabholung mit der Bereitstellung zur Verladung durch den Kunden auf diesen über. Der Kunde trägt bei Selbstabholung für die Beladungshandlung, die Einhaltung des zulässigen Fahrzeug-gesamtgewichts und die richtige Beladung einschliesslich der Ladungssicherung die alleinige Verantwortung. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden Sendungen per Express, Einschreiben oder Kurier ausgeführt. Die 85d lehnt für Verzögerungen oder Schäden, die sich durch den Versand ergeben, jegliche Haftung ab.

1.09 Termine
Die vereinbarte Frist wird von der 85d innenarchitektur GmbH nach bestem Vermögen eingehalten. Wegen Nichteinhalten der Termine kann der Besteller keinen Schadenersatz geltend machen oder vom Vertrag zurück-treten. Die 85d lehnt jede Haftung für solche Schäden ab. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Fälle, für welche die 85d aus schwerem Selbstverschulden einzustehen hat und in denen die termingerechte Ablieferung ein wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Die 85d übernimmt in keinem Falle die Haftung für Schäden, welche aus verspäteter Ablieferung rechtzeitig versandter Güter resultieren.

1.10 Preise und Stundenansätze
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die angegebenen Stundentarife von 148.- bis 170.- Fr./h. exkl. MwSt für den/die HF Innenarchitekt/ -in und Arbeitskräfte mit bestandener Erstausbildung und aktuellen Ausbildung zur Fachrichtung Innenarchitektur je nach Ausbildungsjahr zwischen 95.- Fr./h. – 125.- Fr./h. exkl. MwSt. verrechnet.
Die Produktepreise verstehen sich ab der Büroadresse der 85d innenarchitektur GmbH und sind exkl. MwSt. und exkl. Verpackung. Sämtliche Katalog- und Listenpreise sind freibleibend. Bei Währungsschwankungen zwischen der Auftragsvergabe und dem Materialeinkauf, die grösser als 2% gegenüber der Offerte auf dem Anteil der Produktionsmaterialien sind, ist die 85d berechtigt, diese an den Kunden weiterzuverrechnen.

1.11 Zahlungskonditionen
Bei Erstkunden und bei grösseren Produktionsprojekten (netto 20‘000 CHF) verlangt die 85d innenarchitektur GmbH Akontorechnungen von 50% oder gemäss Absprache, welche zahlbar nach Erhalt sind.
Bei Gastronomieprojekten muss der Gesamtbetrag vor Baubeginn auf ein Garantiekonto einbezahlt werden.
Ausgestellte Akontorechnungen sind immer sofort zahlbar nach Erhalt. Auf Akontorechnungen in Projekten wird in den Offerten explizit hingewiesen. Akontorechnungen sind immer ein integrierter Vertragsbestandteil.
Beim Ausbleiben der Akontozahlungen innerhalb der gesetzten Frist von maximal 10 Arbeitstagen ab Rech-nungsdatum hat die 85d das Recht, die Ausführung des beauftragten Projektes zu stoppen oder ganz zu sistieren. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Der Schlussrechnungsbetrag in einem Projekt ist zahlbar, sofern nicht anders vereinbart, rein netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
Bei Nichtbezahlung der Rechnungen/Akontorechnungen innerhalb der offerierten Frist betragen die Verzugs-zinsen 7% auf den Rechnungsbetrag ab Rechnungsdatum. Diese Verzugszinsen werden separat verrechnet und gelten als geschuldet.

1.12 Verpackung
Einwegverpackungsmaterialien werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis verrechnet, die fachgerechte Entsorgung ist Sache des Kunden. Wiederbeschaffung, Reparatur oder Reinigung von verlorenen, beschädigten oder grob verunreinigten Leihverpackungsmaterialien werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis verrechnet.

1.13 Haftung
Die 85d innenarchitektur GmbH haftet im Falle von Vertragsverletzungen und ausservertraglichen Haftungs-tatbeständen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorbehalten bleiben alle weitergehenden Haftungs-übernahmen durch die 85d in den vorliegenden AGB oder aus schriftlichen Verträgen. Der Kunde haftet für Beschädigung oder Verlust der im Eigentum der 85d stehenden oder von der 85d zur Verfügung gestellten und sich im Zugriffsbereich des Kunden befindenden Waren, sofern sie durch ihn, Dritte, höhere Gewalt oder anderen Zufall verursacht wurden. Bei der Beiziehung von Substituten haftet Augenblick für sorgfältige Auswahl und Instruktion, bei Hilfspersonen (etc.) zudem für deren Überwachung.

1.14 Versicherung
Die 85d innenarchitektur GmbH verfügt über eine Haftpflichtversicherung bis zu einer Schadenssumme von 10’000’000 CHF. Das Material der 85d innenarchitektur GmbH ist gegen Feuer- und Elementarschaden versichert. Weitergehende Versicherungen (wie z.B. Versicherung von Vandalismusschäden und Diebstahl) hat der Kunde abzuschliessen. Der Kunde verpflichtet sich für Personen, welche unter seiner Verantwortung stehen und für von ihm oder von Dritten eingebrachtes Material, die entsprechenden Haftpflicht- und übrigen Versicherungen deckend abzuschliessen (betrifft alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden).

1.15 Gewährleistung
Weist ein Produkt Mängel auf, so hat der Kunde diese unverzüglich, spätestens jedoch innert 5 Tagen nach Übernahme der Ware, an die 85d innenarchitektur GmbH schriftlich per Mail anzuzeigen. Die behaupteten Mängel sind genau zu bezeichnen und mit Fotos zu belegen. Werden die Waren bei der 85d abgeholt, so hat der Kunde oder der von ihm beauftragte Chauffeur die Ware unverzüglich zu kontrollieren. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen verwendet werden. Bei Missachtung gehen alle Folgekosten zulasten des Kunden. Wird die Mängelrüge nicht innert obiger Frist oder erst nach Gebrauch der Ware erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Betrifft der Mangel einen von der 85d nicht zu vertretenden Fabrikations- oder Materialfehler, leitet die 85d die Mängelrüge an die Herstellerfirma weiter. Bei unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnützung und Alterung, bei übermässiger starker Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften, falscher Wartung, unsachgemässer Aufbewahrung und ähnlichen Fällen ist jede Haftung von der 85d innenarchitektur GmbH ausgeschlossen. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur vereinbarten und termin-gerechten Zahlung. Es gelten hier die Regelungen im Obligationenrecht. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

1.16 Umgang mit Vorstudien, Designs und Entwürfen
Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Pläne und Projektstudien einschliesslich der Herstellung von Designmustern, Originalen und Prototypen, welche die 85d innenarchitektur GmbH im Auftrag des Kunden ausarbeitet, bleiben Eigentum der 85d und dürfen ohne schriftliches Einverständnis der 85d nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Die 85d behält sich das Recht vor, für Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Pläne und Prototypen Rechnung zu stellen, sofern die darauf beruhende Bestellung nicht innert zweien Monaten oder nach vereinbarter Frist nach Unterbreitung der Vorschläge bei 85d eingeht. Ausgenommen sind abweichende Verein-barungen zwischen der 85d und dem Kunden. Elektronisch generierte Daten (3D/CAD etc.), Datenaufzeich-nungen (Digitalisierung und Datenspeicherung), Datenträger bleiben im Eigentum der 85d.

1.17 Urheber- und andere Schutzrechte der 85d
Sofern schriftlich keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, verbleiben sämtliche Rechte (insbes. Copyright und Urheber-, Design-, Muster- und Modellrechte) bei der 85d innenarchitektur GmbH. Wurde ein Übergang genannter Rechte auf den Kunden schriftlich vereinbart, erfolgt dieser erst nach vollständiger Bezahlung des Preises. Die Nutzung der von 85d erarbeiteten Designs steht dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags zu. Werden Auftragsunterlagen dem Auftraggeber ganz oder teilweise ausgehändigt, so dürfen diese vom Auftraggeber ausschliesslich im Rahmen des Auftrags genutzt werden; insbesondere dürfen diese Unterlagen nicht für andere Zwecke oder durch andere Produzenten verwendet werden. Der Auftraggeber hat der 85d über weitere Nutzungen zu unterrichten. Sämtliche Schutzrechte am Arbeitsresultat, insbesondere das Urheberrecht, stehen der 85d innenarchitektur GmbH zu, soweit das Arbeitsresultat mittels kreativer Leistungen der 85d zustande gekommen ist.
Gleiches gilt für die der 85d im Rahmen der Auftragserfüllung hergestellten Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvor-schläge, Vorlagen, Originale, fotografischen Arbeiten, generierten Daten, Datenaufzeichnungen (Digitalisierung und Datenspeicherung) und Datenträger.

1.18 Schutzrechte Dritter
Der Besteller übernimmt die Verantwortung dafür, dass durch die Ausführung seines Auftrages oder Werkvertrages nach von ihm beigebrachten Entwürfen, Modellen, Zeichnungen oder Muster etc. Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, nicht verletzt werden.

1.19 Hilfspersonen und Substituten
Sofern nicht anders vereinbart, behält sich Augenblick das Recht vor, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verbind-lichkeiten Hilfspersonen, Freelancer und Substituten beizuziehen.

2.20 Publikationen
Sofern nichts anderes Vereinbart, ist der Auftraggeber damit Einverstanden, das Bilder, Pläne und Skizzen des jeweils fertigen Projekt auf der Homepage der 85d innenarchitektur GmbH zu Werbezwecken eingesetzt werden. Die Publikation geschieht bei Privatpersonen jeweils ohne Angaben des Vor- und Nachname.
Projekte für Firmen, werden mit dem entsprechenden Firmennamen publiziert und mit dessen Homepage verlinkt.

2. Spezialvorschriften für einzelne Vertragsarten

2.01 Kauf / Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum der 85d innenarchitektur GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung. Für den Fall der Weiterveräusserung von Waren, welche noch im Eigentum der 85d stehen, tritt der Kunde die ihm daraus seinerseits erwachsenden Forderungen und Ansprüche an die 85d ab. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

3. Allgemeine abschliessende Bestimmungen

3.01 Anwendbares Recht
Schweizerisches Recht und Schweizer Vorschriften sind anwendbar.

3.02 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen der 85d innenarchitektur GmbH und den Kunden erwachsenden Streitigkeiten befindet sich am Geschäftssitz der 85d innenarchitektur GmbH, in 9244 Niederuzwil.
Als Gerichtsstand gilt ausschliesslich Niederuzwil (Kreisgericht Wil mit Sitz in Flawil SG)

3.03 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der 85d innenarchitektur GmbH jederzeit geändert werden. Es gilt für jede Bestellung der Stand zum jeweiligen Zeitpunkt. Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Bestehen Lücken in diesen Geschäftsbedingungen, so gilt das OR.

© Stand Februar 2024